Winterdienst

Für jeden Grundstückseigentümer, Immobilienbesitzer und Mieter besteht eine gesetzliche Räum- und Streupflicht. So schön die weiße Pracht auch sein mag, für Fußgänger und Verkehr ist sie vor allem eins: gefährlich. Wir unterstützen Sie und garantieren Ihnen einen zuverlässigen Winterdienst.


SCHNEERÄUMDIENST FÜR KOMMUNEN, INDUSTRIE & GEWERBE NACHHALTIG – DER UMWELT UND VIERBEINERN ZULIEBE


Einsatz unseres Schneeräumdienstes unmittelbar nach Ende des Schneefalls (werktags von 05:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags von 07:00 bis 20:00 Uhr, max. 2 Räumungen pro Tag) flexible Abrechnungsmodelle: nach Bereitschaft und Einsatz oder nach Pauschalangebot

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